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Gewinnspiel-Versicherung und ihre Alternativen
Die herkömmliche Gewinnspiel-Versicherung
a. Gegenstand einer Gewinnspiel-Versicherung.. ..ist der Vermögensschaden, der dem Versicherten dadurch erwächst, dass der im Rahmen eines Gewinnspiels oder einer sonstigen Promotion ausgelobte Gewinn fällig wird.
b. Voraussetzung einer Gewinnspiel-Versicherung ... ...ist grundsätzlich, dass der Gewinn fällig werden kann, jedoch nicht zwingend fällig werden muss. Während bei einer Verlosung feststeht, dass ein bestimmter Gewinn ausgeschüttet wird und die Gewinnchance eines einzelnen Teilnehmers weitgehend von der Gesamtzahl aller Teilnehmer abhängt, wird die individuelle Gewinnchance bei einem versicherten Gewinnspiel vorab unabhängig von der Teilnehmerzahl festgelegt. Die Gewinnwahrscheinlichkeit bestimmt im Wesentlichen die Kosten der Gewinnspielversicherung.
c. Anbieter von Gewinnspiel-Versicherungen... ...sind Makler, die gegen eine Provision Angebote verschiedener Versicherer vermitteln. Die Höhe der Provision liegt oftmals bei 15 %, bisweilen aber auch darüber oder darunter. Seit 1.7.2008 ist der Versicherer verpflichtet, bei Vertragsschluss die Abschlusskosten offen zu legen. Vielfach zeichnen “Underwriter” im Auftrag der jeweiligen Versicherung. Selbstverständlich muss der Kunde auch deren Tätigkeit über die Prämie bezahlen.
d. Die Versicherungssteuer.... in Höhe von derzeit 19 % macht sich nachhaltig bei den Kosten der Gewinnspielversicherung bemerkbar, weil sie nicht als Vorsteuer abgesetzt werden kann
e. Die Alternativen zur Gewinnspiel-Versicherung... sind über die links stehenden Menuepunkte einsehbar. Details zum Promotion-SCHIRM® finden sich auch hier. Weiter